werde (unabhängig von jeweiligen Sperrfristen). Dies lasse sich unter anderem damit erklären, dass das Einräumen von Optionsrechten die Mitarbeiter an das Unternehmen binden und die Arbeitsmotivation steigern soll. Der Arbeitnehmer soll so am höheren Unternehmenswert, der sich im steigenden Aktienkurs ausdrückt, partizipieren. Im Zeitpunkt der Ausübung der Option werde der Mitarbeiter für seine Treue zum Betrieb belohnt. Damit habe das Einkommen seinen Grund nicht nur in der vergangenen, sondern auch in der künftigen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, welche vorliegend in der Schweiz erfolgt sei. Der beabsichtigte Bindungswille von E._____