Der Eidgenössischen Steuerverwaltung sei im Jahr 2003 ein einziger Plan unterbreitet worden, in dem sich ein klar bestimmbarer Zeitpunkt für den unwiderruflichen Rechtserwerb habe ausfindig machen lassen. Die praktische Erfahrung zeige jedoch, dass die meisten Mitarbeiterpläne nicht nur einen, sondern in der - 33 -