Im Übrigen sei auch im Bericht über die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vom 19. September 2003 zur damaligen Rechtslage und der Entstehung des Rundschreibens ausgeführt worden, dass die meisten Mitarbeiterbeteiligungspläne Klauseln aufwiesen, aufgrund derer ein zeitlich einheitlicher Rechtserwerb gar nicht bestimmbar sei. Zudem fänden sich bei amerikanischen Plänen meistens noch weitere Verfallklauseln. Der Eidgenössischen Steuerverwaltung sei im Jahr 2003 ein einziger Plan unterbreitet worden, in dem sich ein klar bestimmbarer Zeitpunkt für den unwiderruflichen Rechtserwerb habe ausfindig machen lassen.