Da solche IT-Unter- nehmungen Volatilitäten bis zu 50 % oder sogar mehr ausweisen könnten, sei ein Vergleich in dieser Branche immer mit grossen Unsicherheiten behaftet und deswegen letztlich untauglich, auch wenn man zur Erkenntnis gelange, dass eine Bewertung theoretisch möglich sein könnte. Im Übrigen zeige der Bericht der gemischten Arbeitsgruppe zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 21. Dezember 2001, dass gerade diese variablen Werte es verunmöglichten, die Optionen von jungen IT-Unternehmungen zu bewerten. Damit sei dargetan, dass es sich vorliegend eben um nicht bewertbare Optionen handle.