Die Parameter d) und f) lägen bei einer nicht börsenkotierten Unternehmung (wie die E.________ Inc. im Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen) nicht vor. Vor allem nicht bekannt sei die historische Volatilität. Es müsste dann vergleichsweise diejenige anderer Informationstechnologie-Unternehmungen herangezogen werden. Da solche IT-Unter- nehmungen Volatilitäten bis zu 50 % oder sogar mehr ausweisen könnten, sei ein Vergleich in dieser Branche immer mit grossen Unsicherheiten behaftet und deswegen letztlich untauglich, auch wenn man zur Erkenntnis gelange, dass eine Bewertung theoretisch möglich sein könnte.