Sodann wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall bislang kein Gutachten vorgelegt worden sei, welches den Wert der Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung hätte nachweisen und damit zu einer Besteuerung im Zeitpunkt der Zuteilung führen können. Eine seriöse Bewertung setze immer voraus, dass folgende Parameter bekannt seien: - 32 - "a. Sperrfrist b. Ausübungspreis c. risikoloser Zinssatz d. Volatilität e. Laufzeit f. Dividendenrendite"