Die Rechtsunsicherheit fusse also darin, dass - solange das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen noch nicht in Kraft sei - die allgemeinen Grundsätze zur Einkommensrealisierung zur Anwendung gelangten. Mit der Publikation des Kreisschreibens und des Rundschreibens habe man versucht, mehr Klarheit und eine einheitliche Rechtsanwendung für die direkte Bundessteuer zu schaffen. Aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ergebe sich, dass die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung - unter Berücksichtigung geäusserter Kritik sowie ergangener Urteile - zwar öfters angepasst worden, ansonsten aber klar sei.