Vielmehr würde für jede Option ausschliesslich eine Resolutivbedingung vorliegen, die eine objektive Bewertung keineswegs unmöglich mache. Es lägen unterschiedlich lange Resolutivbedingungen bei verschiedenen Optionen vor, deren Anzahl jedoch im Voraus genau bestimmt sei und die je für sich objektiv bewertbar seien. dd) Rechtsanwendung