Die Bewertbarkeit könne auch nicht mit dem Hinweis verneint werden, dass aufgrund der Aufteilung des Pakets in Tranchen eine Häufung individueller Bedingungen vorliege. Massgebend sei, dass nicht die Optionen, sondern vielmehr die bezogenen Aktien mit einer Sperrfrist mit Rückgabeverpflichtung verknüpft gewesen seien. Die Optionen hätten sofort ab dem "Date of Grant" jederzeit ausgeübt werden können und sie seien insofern weder bedingt noch mit einer Sperrfrist versehen.