PETER (US-amerikanische Mitarbeiterbeteiligungspläne im Einkommens- und Vermögenssteuerrecht der Schweiz, Diss. ZH 2001, 36 ff.) habe klar festgehalten, dass Incentive Stock Options (ISO) die Anforderungen des Kreisschreibens Nr. 5 aus dem Jahre 1997 regelmässig erfüllten. Dementsprechend seien sie bewertbar. Gleiches treffe für die NQSO des Jahres 2003 zu, da für sie im Wesentlichen die gleichen Parameter gälten wie für die ISO des Jahres 2001.