Zusammenfassend ergebe sich, dass alle Optionen jederzeit, also ab dem "Date of Grant" ausgeübt werden konnten, sodann jedoch für die bezogenen Aktien eine Sperrfrist mit Rückgabeverpflichtung bestanden habe. Es seien also nicht die Optionen, sondern vielmehr die bezogenen Aktien mit einer Vesting-Klause verküpft gewesen, weshalb es im "Stock Option Agreement - Early Exercise" 1999 auch heisse "… Shares subject to the Option shall vest… ." Im Übrigen könne der Beweis der sofortigen Ausübbarkeit aller Optionen auch mit den Year End Activity Statement 2003 und 2004 erbracht werden. cc) Bewertbarkeit der Optionen