Wie dazu dargelegt, basieren diese Optionen auf dem Mitarbeiterbeteiligungsplan 2003. Die Laufzeit der Optionen sollte nicht mehr als zehn Jahre betragen. Der Ausübungspreis der zugeteilten Optionen sollte mindestens 85 % des Marktwertes der Aktie bei Zuteilung entsprechen. Die Ausübungsrechte sollten in einem Option Agreement geregelt werden. Das Stock Option Agreement 2003 liege allerdings nicht vor. Die Details ergäben sich jedoch aus dem "June 2003 Bonus Stock Option Grant" und seien mit Bezug auf den Vesting Schedule von der Beschwerdeführerin korrekt wiedergegeben worden.