Somit hätten Optionen auch vor Ablauf der Vesting-Periode ab dem Zeitpunkt der Gewährung ausgeübt und (mit derselben Vesting-Periode versehene) Aktien bezogen werden können. Von dieser zweiten Möglichkeit habe B.________ weitgehend Gebrauch gemacht und alle per 27. Oktober 1999 und 30. März 2000 sowie mehr als die Hälfte der per 23. Oktober 2001 zugeteilten Optionen vor Ablauf der Vesting-Periode ausgeübt (was ohne Weiteres auch aus dem Lohnausweis 2004 ersichtlich sei).