Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass sich die vorliegenden Mitarbeiterbeteiligungspläne 1998 und 2003 nur unwesentlich unterscheiden. Sie enthalten typische sogenannte amerikanische Optionen mit zahlreichen Bedingungen (gestaffelte Vestingperioden, Verfallklauseln), weshalb sie nach der langjährigen Praxis der ESTV im Zeitpunkt der Ausübung als Einkommen zu versteuern sind."