5.5 Theoretisch wäre eine Bewertung per Zuteilungstag, d.h. per 27. September 1999, möglich, doch müsste das ganze Paket in die jeweiligen Tranchen aufgeteilt werden. Eine solche Aufteilung wurde von der ESTV bisher nie akzeptiert. Bei derart vielen Tranchen liegt eine Häufung von individuellen Bedingungen vor (vgl. Kreisschreiben Nr.5, Ziffer 4.1. Grundsätze) und die ESTV schliesst in solchen Fällen immer auf Nichtbewertbarkeit der Optionen und damit auf die Besteuerung im Zeitpunkt der Ausübung. Hinzu kommt, dass E.________ im Zeitpunkt der jeweiligen Zuteilungen - 26 -