7 des Stock Option Agreements: Non-Transferability of Option; siehe Beschwerdebeilage 12). Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanspruch auf den Wert der Option während der ganzen Laufzeit einerseits vom Ablauf der Vestingperiode und andererseits vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängt (sog. Truncation Klausel) und damit in der Schwebe ist.