Es stellt sich die Frage, inwieweit sich ein Arbeitgeber auf ein mit den Steuerbehörden ausgehandeltes Besteuerungsgutachten stützen kann. Der Nettolohnbetrag der vergangenen Jahre ändert sich jedenfalls dann (und es sollte ein neuer Lohnausweis ausgestellt werden), wenn die gemäss alter Praxis zuviel bezahlte AHV zurückgefordert wird. Übergangsregeln und Planungsmöglichkeiten Das Rundschreiben bezeichnet sich selber als „Präzisierung des Kreisschreibens Nr. 5”. Tatsächlich liegen die Aussagen des Rundschreibens im Auslegungsbereich des Kreisschreibens; es handelt sich aber rechtlich klarerweise um eine signifikante Praxisänderung.