Da sich das Rundschreiben als Präzisierung zum Kreisschreiben Nr. 5 bezeichnet, stellt sich die Frage, ob die Zuteilungsbesteuerung von Optionen mit Vesting-Klauseln in der Vergangenheit falsch war. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber die Lohnausweise, welche die Optionszuteilungen gemäss alter Praxis beinhalten, zurückzurufen und neue Lohnausweise unter Berücksichtigung der neuen Praxis auszustellen. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich ein Arbeitgeber auf ein mit den Steuerbehörden ausgehandeltes Besteuerungsgutachten stützen kann.