Das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung befasst sich nur mit Mitarbeiteroptionen, die sogenannten Vesting-Klauseln unterliegen. Als Vesting-Klauseln werden die Bestimmungen in Optionsplänen verstanden, wonach der begünstigte Mitarbeiter zugeteilte Optionen verlieren kann, wenn das Arbeitsverhältnis während einer gewissen Periode – der Vesting-Periode – aufgelöst wird. Da der Grossteil der Optionspläne über derartige Vesting-Klauseln verfügt, sind auch die meisten gegenwärtigen und zukünftigen Optionsinhaber sowie die Arbeitgeber von den Neuerungen des Rundschreibens betroffen. Von der Zuteilungsbesteuerung…