Das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist rechtlich als Verwaltungsverordnung, als Anweisung an die kantonalen Steuerverwaltungen für die Veranlagung der direkten Bundessteuer, zu verstehen. Es ist noch nicht absehbar, ob die neuen Regeln auch den Eingang in die Praxis für die kantonalen Steuern finden werden.