130 ff.) geregelt und zudem vor allem das Rundschreiben vom 6. Mai 2003 zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln erlassen hatte. Dies musste den Vertretern der Beschwerdegegner bekannt sein. Dass dem auch tatsächlich so war, ergibt sich insbesondere aus den TAXeNEWS zum Thema "Neues Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen mit Vesting-Klauseln", welche die C.________ AG im Mai 2003 an ihre Kunden gerichtet hat. Darin wird einleitend betont, das neue Rundschreiben habe einen beträchtlichen Einfluss auf die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen in der Schweiz.