sowie die dort erwähnten Bundesgerichtsurteile). Diesbezüglich ist den Beschwerdeführern zwar einzuräumen, dass Besteuerung von Mitarbeiteroptionen während Jahren umstritten war und über längere Zeit hinweg Gegenstand parlamentarischen Beratungen bildete, welche erst kürzlich abgeschlossen wurden (vgl. die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, BBl. 2005, 575 ff., sowie das schliesslich am 17. Dezember 2010 erlassene Bundesgesetz, BBl. 2010, 8987 ff.)