In deren Namen hat jeweils insbesondere Dr. L.________ unterzeichnet, sodass - was auch sonst nahe liegend erscheint - eine umfassende Kenntnis und Bearbeitung der Steuerfragen im Zusammenhang mit den Mitarbeiterbeteiligungen der Firma E.________ angenommen werden kann. Aus den Akten ergibt sich zudem, dass sowohl Rechtsanwältin Silvia Zimmermann, welche zunächst im Kanton G.________ und dann in Freiburg im Namen der Steuerpflichtigen auftrat, als auch die Beschwerdegegner selber mit den Beratern der C.________ AG in Kontakt standen.