In der Tat bestehe im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen keine klare Praxis und es herrsche eine grosse Rechtsunsicherheit. Im Übrigen seien aufgrund der Auskunft nachteilige Dispositionen getroffen worden (Verzicht auf die umgehende Ausübung der Optionen; entsprechende Zunahme der Steuerlast - um ungefähr 975'000 Franken - infolge der Wertsteigerung nach dem Börsengang von E.________ sowie der pro rata Besteuerung nach der Haltedauer). Schliesslich gehe der Vertrauensschutz unter den gegebenen Umständen dem Gesetzmässigkeitsprinzip vor.