Abschliessend verwahren sich die Beschwerdegegner auch dagegen, dass es sich um ein Ausspielen der Kantone untereinander und um eine Verschleierungstaktik handeln soll. Diese Behauptung sei nicht nur aktenwidrig, sondern auch als haltlose Unterstellung zu betrachten, welche gegen den "Ethikcode" zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen ("Verhaltenskodex für Steuerbehörden, Steuerzahler und Steuerberater") verstosse.