Zudem seien die Rulings mit dem Kanton D.________ bewusst nicht erwähnt worden. Alles deute darauf hin, dass es sich hier um ein Ausspielen der Kantone untereinander und um eine Verschleierungstaktik handle. Schliesslich sei in diesem Zusammenhang auch auffallend, dass die im Kanton G.________ eingereichte Rulinganfrage, in welcher man die Besteuerung der Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung anstatt - wie in D.________ und F.________ - bei der Ausübung verlangt habe, von denselben Personen der C.________ AG unterzeichnet - 15 - worden seien. Es dürfe nicht sein, dass mit der Berufung auf Treu und Glauben ein solches Vorgehen geschützt werde.