Die in der Praxis gemeinhin als Rulings bezeichneten Verständigungen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden über bestimmte Elemente eines steuerrechtlichen Sachverhalts sind aus dem steuerrechtlichen Alltag nicht wegzudenken und auch volkswirtschaftlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Selbst ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage ist die Zulässigkeit von Verständigungen in einem gewissen Rahmen anerkannt (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2008, BVGE 2008, 714 Erw. 2.3 mit zahlreichen Hinweisen).