Dabei stellt sich einerseits die Frage, in welchem Zeitpunkt solche Einkommen als realisiert gelten, wobei auf die Verfügbarkeit bzw. den festen Rechtsanspruch abgestellt wird. Andererseits erweist sich die Bemessung des aus einer Mitarbeiterbeteiligung erzielten Einkommens als heikel, wenn die ausgegebenen Beteiligungsrechte nicht frei handelbar sind oder wenn für den Fall des Austritts aus der Unternehmung eine Rückgabeverpflichtung besteht. Unklar ist der Umfang des steuerbaren Einkommens auch, wenn lediglich Optionen auf Aktien der Arbeitgeberfirma ausgegeben werden. Dies gilt insbesondere bei einer langen Ausübungsdauer oder einem späten Ausübungszeitpunkt.