A.________ und B.________, weiterhin vertreten durch Rechtsanwältin Silvia Zimmermann, schliessen in ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2009 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Zudem stellen sie - auch für den Fall der Abweisung der Beschwerde - den Antrag, "es sei der Abzug der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren" (alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin). Sie legen im Hauptpunkt einerseits dar, weshalb die Mitarbeiteroptionen bereits im Zeitpunkt der Zuteilung und nicht erst bei der Ausübung zu besteuern gewesen seien.