Zudem seien im vorliegenden Fall die Auslandkomponenten und der Einfluss des Wohnsitzwechsels von den USA in die Schweiz zu berücksichtigen. Im Nebenpunkt betreffend die Kinderbetreuungskosten wendet die Kantonale Steuerverwaltung ein, die Analyse der Abzugsfähigkeit sei in Anwendung der Expatriates-Verordnung vom 3. Oktober 2000 vorgenommen worden.