D. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2008 reichte die Eidgenössische Steuerverwaltung gegen diese Veranlagungsanzeige, soweit sie die direkte Bundessteuer betrifft, beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung aufzuheben und das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2006 auf 16'300'321 Franken festzusetzen. Zur Begründung macht sie hauptsächlich geltend, die Mitarbeiterbeteiligungspläne 1998 und 2003 enthielten typische sogenannte amerikanische Optio- - 11 -