Gemäss Veranlagungsanzeige vom 1. Dezember 2008 (Beschwerdebeilage 1) wurden die unter Code 1.11 und 3.21 deklarierten Zahlen sowohl für die Kantonssteuern als auch - entgegen der klaren Weisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung - für die direkte Bundessteuer unverändert übernommen. Unter Berücksichtigung der übrigen Faktoren ergaben sich ein steuerbares Vermögen von 191'454'580 Franken (geschuldete Steuer: 665'260.75 Franken) sowie ein steuerbares Einkommen von 7'958'100 Franken (Kanton; geschuldete Steuer: 1'074'343.50 Franken) bzw. 7'954'350 Franken (direkte Bundessteuer; geschuldete Steuer: 914'744.50 Franken).