Im Anschluss an eine weitere Besprechung legte die Eidgenössische Steuerverwaltung der Vertreterin der Steuerpflichtigen am 18. September 2008 (Beschwerdebeilage 13) nochmals ausführlich ihren Standpunkt dar. Abschliessend fügte sie bei, sie habe nun die Kantonale Steuerverwaltung angewiesen, die definitive Veranlagung für das Jahr 2006 vorzunehmen. Dabei "soll, aufgrund der Ausübung von Mitarbeiteroptionen E.________ durch B.________ im Jahr 2006, der Betrag von Fr. 8'748'465.10 (gemäss Lohnausweis E.________) ebenfalls als Einkommen bei der direkten Bundessteuer erfasst werden".