3a, S. 6) Abschliessend möchten wir noch anmerken, dass wir davon ausgehen, dass die gemäss der von Ihnen zugestellten Auflistung im Jahre 2007 neu zugeteilten 50 Mitarbeiteroptionen dem „E.________ Inc. 2004 Stock Plan” angehören und diese daher unseres Erachtens nicht vom Ruling vom 28. September/8. Oktober 2004 betroffen sind. Die Frage der Besteuerung dieser 50 Mitarbeiteroptionen lassen wir daher ausdrücklich offen, da hierzu allenfalls ein weiteres Ruling existiert."