in den Jahren 2006 und 2007 müssen daher bei der direkten Bundessteuer gemäss den von E.________ ausgestellten Lohnausweisen im Jahr 2006 Fr. 8'748'465.10 und im Jahr 2007 Fr. 9'211'015.65 zur Besteuerung herangezogen werden; - gemäss der von Ihnen zugestellten Auflistung wurden bisher 5'813 Optionen des Beteiligungsplans 2003 noch nicht ausgeübt; diese sind daher ebenfalls im Zeitpunkt ihrer Ausübung – entsprechend dem von C.________ im Kanton D.________ eingeholten Ruling vom 22./23. Januar 2004 zu besteuern (vgl. Beilage, insbes. Ziff. 3a, S. 6)