Zudem machten sie insbesondere Abzüge von 441'797 Franken unter Code 4.35 ("AHV/IV/EO/ALV - Beiträge nicht erwerbstätiger Personen") mit dem Vermerk "Aktienoptionen" sowie von 39'303 Franken für die Fremdbetreuungskosten der Kinder (Code 6.21) geltend. Unter Berücksichtigung der übrigen Elemente ergaben sich ein steuerbares Einkommen von 7'495'987 Franken und ein steuerbares Vermögen von 191'865'035 Franken. Bereits einige Monate früher meldete die Eidgenössische Steuerverwaltung, nachdem sie von den verschiedenen Rulings bezüglich der Mitarbeiteroptionen der E.________- Gruppe Kenntnis erhalten hatte, der Steuerverwaltung des Kantons Freiburg ihre Vorbehalte an.