C. In ihrer Steuererklärung, welche sie am 15. Mai 2007 für die Steuerperiode 2006 einreichten, deklarierten A.________ und B.________ einerseits (unter Code 1.11) ihre Einkommen aus unselbständiger Haupterwerbstätigkeit (260'365 Franken und 236'876 Franken) sowie andererseits (unter Code 3.21) Einkommen und Vermögen aus Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen im Betrag von 8'021'999 Franken bzw. 191'893'035 Franken. Zudem machten sie insbesondere Abzüge von 441'797 Franken unter Code 4.35 ("AHV/IV/EO/ALV - Beiträge nicht erwerbstätiger Personen") mit dem Vermerk "Aktienoptionen" sowie von 39'303 Franken für die Fremdbetreuungskosten der Kinder (Code 6.21) geltend.