Am 8. Oktober 2004 erklärten sich der Stellvertretende Verwalter sowie der Abteilungsleiter Verrechnungssteuer im Namen der Kantonalen Steuerverwaltung "mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden" (Vermerk auf dem gegengezeichneten Doppel der Rulinganfrage). c) Am 8. Dezember 2004 nahmen A.________ und B.________ in J.________ Wohnsitz. In der Folge verlegten sie ihren Wohnsitz am 18. Mai 2007 nach K.________.