B. a) Im April 2004 zogen A.________ und B.________ aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in die Schweiz, wo beiden an der H.________ eine Professur angeboten worden war. Die Wohnsitznahme erfolgte zunächst im Kanton G.________. A.________ trat seine neue Stelle unverzüglich im April 2004 an. Nachdem als Starttermin für die Professur von B.________ anscheinend ursprünglich Oktober 2004 vorgesehen war, wurde der Stellenantritt (mit einem Pensum von 50 %) in der Folge um ein Jahr hinausgeschoben. Bis zur Übernahme der Professur war B.________ zu 100 % bei der Firma E.________ Inc. in den USA angestellt; seit Oktober 2005 arbeitet sie nebst ihrer Professur zu 50 % für die Firma E.__