Le Tribunal fédéral a clairement précisé que, pour ce qui est des actions de collaborateurs, l'imposition des actions intervient au plus tard au moment du transfert de propriété des actions. Ainsi, « entgegen der (…) Auffassung resultiert für den Arbeitnehmer, dem das Unternehmen Mitarbeiteraktien überlässt, spätestens im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den betreffenden Titeln reales Einkommen, und zwar auch dann, wenn diese Titel mit einer zeitlich befristeten Rückgabeverpflichtung belastet sind. Mit der Annahme der Kaufofferte erhält der -6-