Im Zeitpunkt der Ausübung der Optionen teilt die Schweiz in der internationalen Ausscheidung gemäss internem Recht den Ausübungsgewinn auf einer Pro-Rata- Temporis-Basis (Anzahl Tage zwischen der Zuteilung und der Ausübung in der Schweiz im Verhältnis zu der gesamten Anzahl der Tage zwischen der Zuteilung der Optionen und der Ausübung) auf die Schweiz und das Ausland zu: Ausübungsgewinn (G) = Aktienkurs im Ausübungszeitpunkt – Ausübungspreis Steuerbares Einkommen aus Optionen für die Satzbestimmung = Ausübungsgewinn G Steuerbares Einkommen aus Optionen, in der Schweiz besteuert =