3. Optionen – per Zuzugsdatum in die Schweiz noch nicht ausgeübt a) Besteuerungszeitpunkt Die Optionen gelten als nicht bewertbar im Sinne des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 30. April 1997 und des Merkblatts des Kantonalen Steueramts D.________ vom 1. September 2003. Dementsprechend werden die Optionen erst bei der Ausübung besteuert.