Die Laufzeit der nicht handelbaren Optionen beträgt 10 Jahre. Während der Vesting- Periode dürfen die Optionen ausgeübt werden. Die bei der Ausübung der Mitarbeiteroptionen erworbenen Aktien unterliegen jedoch einer zeitlich begrenzten Vesting- Periode. Der Mitarbeiter ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Vesting-Periode verpflichtet, die bei der Ausübung erworbenen Aktien zum Erwerbspreis wieder an die Arbeitgeberunternehmung zurückzuverkaufen. Nach Ablauf der Vesting-Periode bestehen für die bei der Optionsausübung bezogenen Aktien keine Beschränkungen mehr.