am 22. Januar 2004 eine Anfrage betreffend die "Mitarbeiterbeteiligungsinstrumente der E.________-Gruppe" (ausdrücklich im Hinblick auf die Steuerfolgen sowohl auf kantonaler Ebene als auch für die direkte Bundessteuer). Darin wurden der Sachverhalt, nämlich die Zuteilung von Mitarbeiteroptionen gemäss den Plänen von 1998 und 2003, sowie die geltend gemachte steuerliche Beurteilung (Besteuerungszeitpunkt der Optionen, Bewertung der E.________-Aktien für die Vermögenssteuer) dargelegt. Dabei wurde insbesondere ausgeführt: "I. Sachverhalt