Schuldzinsenabzug zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde. Wird der Abzug gewährt, so ergibt sich also sogar bei einer negativen Performance der Anlage ein finanzieller Nutzen. Im Übrigen bleibt das Risiko - wie bereits dargelegt - auf die (gegenüber dem mehr als neunmal höheren Darlehen) minime eigene Kapitaleinlage beschränkt, was in Widerspruch zur ordentlichen Regelung von Art. 312 OR steht und insofern als ungewöhnlich erscheint.