Ebenso wenig ist einzusehen, inwiefern der von den Beschwerdeführern vorgebrachte Vergleich mit der verlangten Eigenmittelquote von Banken für den vorliegenden Fall nützlich sein soll. Somit ist unter Berücksichtigung aller Aspekte zu prüfen, ob vorliegend ein Schuldverhältnis besteht, dessen Hauptzweck darin besteht, in rechtsmissbräuchlicher Weise abzugsfähige Schuldzinsen zu generieren.