In der Tat wird die Annahme einer vollumfänglichen und vorbehaltlosen Steuertransparenz trotz der beschränkten Teilhaberschaft der wirtschaftlichen Realität nicht genau gerecht. Wie dem auch sei, ist dieser grundlegenden Besonderheit der gewählten Rechts- - 19 - gestaltung zumindest auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerumgehung Rechnung zu tragen.