treffen (vgl. Ziff. 1, 10. Abschnitt des Rulingantrags), um verbundene Unternehmen der C.________-Gruppe handelt. Ein unabhängiges Finanzierungsinstitut würde einem Schweizer Investor bzw. Teilhaber ohne zusätzliche Sicherheiten kaum ein Darlehen mit solchen Bedingungen und insbesondere einer Haftungsbeschränkung gewähren. Durch die erhebliche Beschränkung der Rückerstattungspflicht, welche im Fall eines Verlustes zum Tragen kommt, unterscheidet sich das gewählte Konstrukt für die Beschwerdeführer (entgegen deren Ansicht) auch wesentlich von der klassischen Fremdfinanzierung einer Anlage mit einem Lombardkredit, welche sich effektiv als nahe liegender Vergleich anbietet.