Sodann liege im vorliegenden Fall auch gar keine Steuerersparnis (in der Schweiz) vor, weil gegenüber einer Direktinvestition oder einer Finanzierung mittels Lombardkredit kein einkommenssteuerlicher Unterschied bestehe. Für das Jahr 2006 würden dann ebenfalls keine steuerbaren Vermögenserträge resultieren, dafür aber abzugsfähige Schuldzinsen anfallen. Dies weil die Performance Note als reines Derivat klassifiziert würde und somit allfällige Erfolge aus der Performance Note steuerfreier Kapitalgewinn bzw. nicht abzugsfähiger Kapitalverlust bilden würden. Die Income Note würde analog zu den Besteuerungsregeln für eine überwiegend einmalverzinsliche Obligation (UIP) behandelt. Da die