Insgesamt führe die den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht angemessene Rechtsgestaltung dazu, dass in der Schweiz auf der Ebene der Investoren lediglich steuerlich abzugsfähige Schuldzinsen anfielen, während die durch die unüblich hohe Fremdfinanzierung gehebelten Vermögenserträge steuerfrei realisiert würden. Bei einer sachgemässen Ordnung der Verhältnisse, d.h. bei einer Direktinvestition in die Loan Notes, wären jedoch auch Einkommenssteuern geschuldet.